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Schallvermessung

Die Schallwerte Ihrer Windenergieanlagen messtechnisch belegen.

Eine Schallvermessung ermittelt die Schallemission einer Windenergieanlage am Standort.

Das umfasst die Leistung

  • Schallemissionsmessung nach FGW-TR1
  • Abnahme- und Nachweismessungen als Messstelle nach § 29b BImSchG
  • Messbericht zur Vorlage bei der Behörde

Diese Unterlagen benötigen Sie

Anlagentyp und Betriebsmodus, der Genehmigungsbescheid mit den Schallauflagen und der Zugang zu den Betriebsdaten der Anlage.

Fehlen Unterlagen? Klären Sie mit dem Büro, was für Ihre Anfrage benötigt wird.

Was uns unterscheidet

  • Messungen, Datenerhebung und Gutachten aus einer Hand
  • Zweitmeinung auf Knopfdruck
    Von voneinander unabhängigen Gutachterbüros, auf einer digitalen Plattform
  • Getrennte Datenräume
    Daten gehen nur an das beauftragte Büro
  • Hosting in Deutschland
    Server und KI in Deutschland, DSGVO-konform

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