Schallvermessung
Die Schallwerte Ihrer Windenergieanlagen messtechnisch belegen.
Eine Schallvermessung ermittelt die Schallemission einer Windenergieanlage am Standort.
Das umfasst die Leistung
- Schallemissionsmessung nach FGW-TR1
- Abnahme- und Nachweismessungen als Messstelle nach § 29b BImSchG
- Messbericht zur Vorlage bei der Behörde
Diese Unterlagen benötigen Sie
Anlagentyp und Betriebsmodus, der Genehmigungsbescheid mit den Schallauflagen und der Zugang zu den Betriebsdaten der Anlage.
Fehlen Unterlagen? Klären Sie mit dem Büro, was für Ihre Anfrage benötigt wird.