Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil A regelt die Nutzung der Plattform WINDIQ. Teil B gilt ergänzend für die Fachmodule WakeGuard und AWIS, Teil C für Gutachtenaufträge, die über die Plattform vergeben werden.
Teil A: Nutzung der Plattform
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform WINDIQ (windiq.de) der Vidia One BidCo VI GmbH, c/o Vidia GmbH, Bürkleinstraße 10, 80538 München („Anbieter“) durch ihre Kunden („Kunde“).
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungen
(1) Der Anbieter stellt eine webbasierte Plattform für die Planung von Windenergieprojekten bereit. Dazu gehören insbesondere die Verwaltung von Projekten, eine Karte zur Planung von Flächen und Anlagenlayouts, automatische Vorprüfungen und Analysen, die Ablage von Projektunterlagen sowie die Anfrage und Beauftragung von Gutachten bei unabhängigen Gutachterbüros.
(2) Vorprüfungen und Analysen der Plattform sind automatisch berechnete Ersteinschätzungen auf Grundlage der verfügbaren Daten. Sie sind keine Gutachten und ersetzen keine fachliche Prüfung.
(3) Gutachten erstellen die jeweils beauftragten Gutachterbüros in eigener Verantwortung. Der Anbieter wird nicht Vertragspartner von Gutachtenaufträgen und schuldet keine Gutachten.
(4) Der Anbieter entwickelt die Plattform laufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Konto und Zugang
(1) Die Nutzung setzt ein Konto voraus. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Angaben zutreffen und nur von ihm berechtigte Personen Konten in seinem Namen nutzen.
(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich.
(3) Der Anbieter darf ein Konto vorübergehend sperren, wenn der Kunde gegen diese Bedingungen verstößt oder die Sicherheit der Plattform gefährdet ist.
§ 4 Entgelt
Die Nutzung der Plattform ist derzeit unentgeltlich. Kostenpflichtige Leistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht; den Preis eines Gutachtens nennt das Angebot des Gutachterbüros (Teil C).
§ 5 Pflichten des Kunden
Der Kunde nutzt die Plattform nur für die Planung und Prüfung eigener oder ihm anvertrauter Projekte. Er stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein, ruft die Plattform nicht automatisiert außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen ab und greift nicht in ihre Sicherheit oder ihren Betrieb ein. Für Unterlagen, die er hochlädt, verfügt er über die nötigen Rechte.
§ 6 Daten des Kunden
(1) Daten und Unterlagen, die der Kunde einstellt, bleiben seine. Er räumt dem Anbieter die Rechte ein, die zur Erbringung der Leistungen nötig sind, insbesondere zum Speichern, Verarbeiten, Berechnen und Darstellen.
(2) An ein Gutachterbüro gehen Projektdaten nur, wenn der Kunde das bei einer Anfrage bestätigt. Welche Daten das sind, zeigt die Plattform vor dem Absenden.
(3) Für personenbezogene Daten gilt die Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 7 Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet aber keine bestimmte. Wartungsarbeiten kündigt er nach Möglichkeit vorher an.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für Entscheidungen, die der Kunde allein auf Vorprüfungen und Analysen der Plattform stützt, übernimmt der Anbieter keine Gewähr.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit in Textform kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 10 Referenznennung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung seiner Firma und unter Verwendung seines Logos als Referenzkunden zu benennen, insbesondere auf Websites, in Präsentationen, Angeboten, Broschüren und in sozialen Medien. Dieses Recht steht in gleichem Umfang den mit dem Anbieter verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter und den verbundenen Unternehmen hierfür ein einfaches, nicht ausschließliches, unentgeltliches und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Logo und seinen Kennzeichen ein. Das Logo wird ausschließlich unverändert und unter Beachtung der vom Kunden mitgeteilten Gestaltungsvorgaben verwendet.
(3) Die Referenznennung beschränkt sich auf Firma, Logo und die allgemeine Art der erbrachten Leistung (z. B. „Nutzung der Plattform WINDIQ“). Vertrauliche Informationen, insbesondere Projektdetails, Gutachtenergebnisse und Vertragskonditionen, werden nicht offengelegt. Die Nennung wird nicht so gestaltet, dass der Eindruck einer Empfehlung oder Werbeaussage des Kunden entsteht.
(4) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen. Online-Nennungen werden dann innerhalb von 14 Tagen entfernt; bereits produzierte Druckmaterialien dürfen aufgebraucht werden. Mit dem Widerspruch erlischt das Nutzungsrecht nach Absatz 2.
§ 11 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Teil B: Fachmodule WakeGuard und AWIS
§ 1 Gegenstand
(1) Fachmodule sind zusätzliche Berechnungen in der Karte der Plattform: WakeGuard für Turbulenz und Nachlauf, AWIS für Ertragsberechnungen.
(2) Ein Fachmodul steht nur Unternehmen zur Verfügung, für die der Anbieter es freigeschaltet hat. Die Freischaltung gilt für das Unternehmen, nicht für einzelne Personen, und kann widerrufen werden.
§ 2 Berechnung durch den Modulpartner
Die Berechnung führt der jeweilige Modulpartner über seine Schnittstelle aus. Dazu übermittelt die Plattform die Eingaben der Berechnung an ihn, insbesondere Anlagenstandorte, Anlagentypen, Nabenhöhen, Rotordurchmesser, Leistungskennlinien und Windbedingungen. Personenbezogene Daten sind dafür nicht erforderlich.
§ 3 Ergebnisse
Die Ergebnisse sind rechnerische Ergebnisse auf Grundlage der Eingaben. Sie sind keine Gutachten. Der Kunde prüft sie vor ihrer Verwendung auf Plausibilität.
§ 4 Nutzung
Der Kunde nutzt die Fachmodule und ihre Ergebnisse für eigene Projekte. Er macht die Module Dritten nicht zugänglich und versucht nicht, die zugrunde liegenden Modelle nachzubilden.
§ 5 Entgelt
Ein Entgelt für Fachmodule fällt nur an, wenn es gesondert vereinbart ist.
§ 6 Referenznennung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung seiner Firma und unter Verwendung seines Logos als Referenzkunden zu benennen, insbesondere auf Websites, in Präsentationen, Angeboten, Broschüren und in sozialen Medien. Dieses Recht steht in gleichem Umfang den mit dem Anbieter verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter und den verbundenen Unternehmen hierfür ein einfaches, nicht ausschließliches, unentgeltliches und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Logo und seinen Kennzeichen ein. Das Logo wird ausschließlich unverändert und unter Beachtung der vom Kunden mitgeteilten Gestaltungsvorgaben verwendet.
(3) Die Referenznennung beschränkt sich auf Firma, Logo und die allgemeine Art der erbrachten Leistung (z. B. „Nutzung der Plattform WINDIQ“). Vertrauliche Informationen, insbesondere Projektdetails, Gutachtenergebnisse und Vertragskonditionen, werden nicht offengelegt. Die Nennung wird nicht so gestaltet, dass der Eindruck einer Empfehlung oder Werbeaussage des Kunden entsteht.
(4) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen. Online-Nennungen werden dann innerhalb von 14 Tagen entfernt; bereits produzierte Druckmaterialien dürfen aufgebraucht werden. Mit dem Widerspruch erlischt das Nutzungsrecht nach Absatz 2.
§ 7 Ergänzende Geltung
Im Übrigen gilt Teil A.
Teil C: Gutachtenaufträge über WINDIQ
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Dieser Teil gilt für Gutachten, die ein Kunde („Auftraggeber“) über die Plattform bei einem Gutachterbüro („Auftragnehmer“) anfragt und beauftragt.
(2) Der Vertrag über ein Gutachten kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Der Anbieter stellt die Plattform bereit und wird nicht Vertragspartner.
(3) Ergänzend gelten die Bedingungen, die der Auftragnehmer in seinem Angebot nennt.
§ 2 Anfrage und Angebot
(1) Eine Anfrage ist unverbindlich. Der Auftraggeber kann sie bei mehreren Auftragnehmern stellen und jederzeit zurückziehen, solange kein Vertrag geschlossen ist.
(2) Der Auftragnehmer antwortet mit einem Angebot, das mindestens den Nettopreis, den Liefertermin und das Angebotsdokument enthält. Ein überarbeitetes Angebot ersetzt das vorherige.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot auf der Plattform annimmt. Angenommen wird stets das Angebot, das ihm bei der Annahme angezeigt wird. Lehnt er ab, bleibt die Anfrage offen und der Auftragnehmer kann ein neues Angebot senden.
§ 4 Projektdaten
Der Auftragnehmer erhält die Projektdaten, deren Weitergabe der Auftraggeber bei der Anfrage bestätigt hat. Er nutzt sie ausschließlich für Angebot und Auftrag und behandelt sie vertraulich.
§ 5 Leistung und Vergütung
Der Auftragnehmer erstellt das Gutachten in eigener Verantwortung zum vereinbarten Liefertermin. Er stellt die Vergütung dem Auftraggeber direkt in Rechnung.
§ 6 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung seiner Firma und unter Verwendung seines Logos als Referenzkunden zu benennen, insbesondere auf Websites, in Präsentationen, Angeboten, Broschüren und in sozialen Medien. Dieses Recht steht in gleichem Umfang den mit dem Auftragnehmer verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu, insbesondere der Vidia One BidCo VI GmbH als Betreiberin der Plattform WINDIQ.
(2) Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer und den verbundenen Unternehmen hierfür ein einfaches, nicht ausschließliches, unentgeltliches und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Logo und seinen Kennzeichen ein. Das Logo wird ausschließlich unverändert und unter Beachtung der vom Auftraggeber mitgeteilten Gestaltungsvorgaben verwendet.
(3) Die Referenznennung beschränkt sich auf Firma, Logo und die allgemeine Art der erbrachten Leistung (z. B. „Windgutachten“). Vertrauliche Informationen, insbesondere Projektdetails, Gutachtenergebnisse und Vertragskonditionen, werden nicht offengelegt. Die Nennung wird nicht so gestaltet, dass der Eindruck einer Empfehlung oder Werbeaussage des Auftraggebers entsteht.
(4) Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen. Online-Nennungen werden dann innerhalb von 14 Tagen entfernt; bereits produzierte Druckmaterialien dürfen aufgebraucht werden. Mit dem Widerspruch erlischt das Nutzungsrecht nach Absatz 2.
§ 7 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Oktober 2026